KOMMERZIELLE Zusatzvereinbarung
Diese Zusatzvereinbarung zum Commerce-Produkt ("Zusatz") wird von und zwischen Ihnen ("Sie", "Ihr" oder "Anbieter") und DOSB New Media GmbH ("DOSB NM") abgeschlossen und ändert die Vereinbarung (wie unten definiert) ab dem Datum, an dem Sie auf die Schaltfläche "Akzeptieren" unten klicken. Wenn Sie im Namen Ihres Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie rechtlich befugt sind, Ihren Arbeitgeber oder die betreffende juristische Person an die Bedingungen dieses Nachtrags zu binden. Wenn Sie nicht über die rechtliche Befugnis zur Bindung verfügen, klicken Sie bitte nicht auf die Schaltfläche "Akzeptieren" unten.
Die Parteien vereinbaren hiermit Folgendes:
Definitionen
- "Verbundene(s) Unternehmen" bezeichnet jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht.
- "Vertrag" bezeichnet den von und zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, der die Lizenzierung und Monetarisierung von Anbieterinhalten auf Sporteurope.TV (Streaming Plattform der DOSB NM) regelt.
- "Markenmerkmale" bezeichnet die Namen, Logos, Warenzeichen, Designs und Handelsnamen einer Partei.
- "Commerce-Inhalte" sind alle Elemente oder Dienste (einschließlich, aber nicht beschränkt auf audiovisuelle oder grafische Inhalte) und zugehörige Daten, Metadaten, Materialien und Informationen, die der Anbieter DOSB direkt den Endnutzern als einen bestimmten Teil eines Commerce-Produkts während eines bestimmten Zeitraums gegen eine Gebühr zur Verfügung stellt.
- "Commerce-Produkte" sind die verschiedenen Produkte oder Funktionen, durch die Commerce-Inhalte den Endnutzern über Sporteurope.TV zur Verfügung gestellt werden (und können, nur als Beispiel, Leih-, Kauf- und kostenpflichtige Kanäle, die über Streaming oder Download zugänglich sind, Sponsoring und Gaming-Interaktivität umfassen), wie in der jeweils aktuellen Version der Spezifikationen beschrieben
- "Commerce-Umsätze" sind Umsätze, die von der DOSB NM aus Gebühren erzielt werden, die die DOSB NM den Endnutzern in Verbindung mit den Commerce-Produkten in Rechnung stellt.
- "DOSB NM-Dienste" bezeichnet, sofern in der Vereinbarung nicht anders definiert, Websites, Anwendungen, Produkte und Dienste von der DOSB einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Sporteurope.TV-Website, Anwendungen, API-Dienste, Einbettungen und alle vorgenannten, die zur Syndizierung zur Verfügung gestellt werden.
- "Marketing-Assets" bezeichnet alle Marketingmaterialien, die der Anbieter nach eigenem Ermessen der DOSB NM für Marketing-, Werbe- und Promotionzwecke zur Verfügung stellt, wie in Abschnitt 2.3 näher beschrieben. Solche Materialien können Videoclips, Bilder, Screenshots, Sizzle Reels, Promos, Trailer und andere derartige Arten von Marketingmaterialien umfassen.
- "Anbieter-Inhalte" bezeichnet, sofern in der Vereinbarung nicht anders definiert, die Audio- und audiovisuellen Inhalte, die die DOSB NM vom Anbieter erhalten oder ihm zur Verfügung gestellt werden, sowie alle zugehörigen Metadaten und Materialien, die der DOSB NM über die angegebene Lieferung zur Verfügung gestellt werden.
- "Spezifikationen" bezeichnet die Spezifikationen, Richtlinien und Leitlinien, die für die Commerce-Produkte gelten, soweit sie sich auf die Nutzung der Commerce-Produkte durch den Anbieter beziehen, die die DOSB NM bereitstellt und von Zeit zu Zeit aktualisieren kann.
Lizenz
- Inhaltslizenz. Wenn Sie benutzerdefinierte Markenfunktionen oder andere Commerce-Inhalte zur Verwendung in Verbindung mit dem/den Commerce-Produkt(en) bereitstellen, erklären Sie sich mit Folgendem einverstanden: Ohne den Umfang der in der Vereinbarung gewährten Lizenzen einzuschränken, wird die Lizenzgewährung des Anbieters an die DOSB NM in Bezug auf die Inhalte des Anbieters dahingehend geändert, dass sie auch ausdrücklich das Recht (aber nicht die Verpflichtung) für die DOSB NM umfasst, Commerce-Inhalte zu hosten, zu cachen, zu leiten, zu übertragen, zu kommunizieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, zu speichern, zu kopieren, zu modifizieren (wie hierin beschrieben), zu verteilen, auszuführen, anzuzeigen, umzuformatieren, zu exzerpieren, zu analysieren, Algorithmen auf der Grundlage dieser Inhalte zu erstellen und sie anderweitig zu verwenden, soweit dies erforderlich ist: (a) um diese Inhalte über die Commerce-Produkte verfügbar zu machen; und (b) in dem von der DOSB NM nach eigenem Ermessen für notwendig erachteten Umfang, damit die DOSB NM oder ein Dritter im Auftrag von der DOSB NM die Verschlüsselung anwenden kann.
- Markenmerkmale. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in der Vereinbarung gewährt der Anbieter der DOSB NM eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung aller vom Anbieter bereitgestellten Markenmerkmale (einschließlich aller Markenmerkmale, die sich auf die Commerce-Inhalte beziehen) in Verbindung mit der Nutzung der Commerce-Produkte, wie in diesem Nachtrag genehmigt, um die Commerce-Produkte und/oder die Verfügbarkeit der Commerce-Inhalte zu vermarkten und zu bewerben, sowie zur Verwendung in Präsentationen, Marketingmaterialien, Finanzberichten, Pressemitteilungen und Kundenlisten (einschließlich der auf den Websites von der DOSB NM veröffentlichten Kundenlisten und Screenshots von Commerce-Inhalten, die in den DOSB NM-Services enthalten sind).
- Marketing-Assets. Der Anbieter gewährt der DOSB NM und/oder einem Dritten im Auftrag von der DOSB NM eine gebührenfreie, nicht-exklusive, weltweite Lizenz für den maximalen Zeitraum, der nach den geltenden Gesetzen zulässig ist, um die Marketinginhalte zu kopieren, zu verbreiten, davon abgeleitete Werke zu erstellen (z. B. Teile der Marketinginhalte in Kombination mit anderen Inhalten zu kombinieren), aufzuführen, darzustellen und anderweitig in allen Medien zu nutzen, unabhängig davon, ob diese bereits bekannt sind oder erst noch entwickelt werden, und zwar ausschließlich in Verbindung mit dem Marketing, der Promotion und der Werbung für die DOSB NM Services zusammen mit den Commerce-Produkten. Wenn der Anbieter sich dafür entscheidet, der DOSB NM keine Marketing-Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen, kann die DOSB NM (und/oder ein Dritter in seinem Auftrag) Marketingmaterialien unter Verwendung von Screenshots, Standbildern, Clips oder Bildern aus den Commerce-Inhalten erstellen, damit die DOSB NM (und/oder ein Dritter in seinem Auftrag) die DOSB NM-Services zusammen mit den Commerce-Inhalten vermarkten oder bewerben kann.
- Die vorstehenden Lizenzen dürfen von der DOSB NM an seine verbundenen Unternehmen ausschließlich im Zusammenhang mit der Nutzung, der Bereitstellung und dem Betrieb der DOSB NM-Services unterlizenziert werden, vorausgesetzt, dass jede Verletzung dieser Vereinbarung durch ein verbundenes Unternehmen, das auf diese Weise unterlizenziert wird, als Verletzung dieser Vereinbarung durch die DOSB NM angesehen wird und die DOSB NM direkt und allein gegenüber dem Anbieter für eine solche Verletzung haftet.
- Freigaben. Ohne die Verpflichtungen des Anbieters aus dem Vertrag einzuschränken, umfassen die in diesem Abschnitt 2 beschriebenen Lizenzen alle erforderlichen Lizenzen für alle Darbietungen von audiovisuellen Talenten oder Künstlern und alle Musikrechte (einschließlich öffentlicher Aufführungslizenzen) an den Kompositionen und Tonaufnahmen jeglicher Musik, die in den Commerce-Inhalten oder Marketing-Assets enthalten sind, mit diesen synchronisiert werden oder Teil dieser sind.
Verwendung der Commerce-Produkte
- Vorbehaltlich der unten beschriebenen Berechtigungsvoraussetzungen kann der Anbieter wählen, über welche(s) Commerce-Produkt(e) er den Commerce-Inhalt gegebenenfalls zur Verfügung stellen möchte. Der Anbieter kann jederzeit wählen, ob er eines oder mehrere der Commerce-Produkte aktivieren möchte.
- Der Anbieter erkennt an, dass jedes Commerce-Produkt mit unterschiedlichen Berechtigungsanforderungen verbunden sein kann und der Anbieter daher möglicherweise nicht berechtigt ist, ein oder alle Commerce-Produkte zu nutzen, bis er diese Anforderungen erfüllt. Die Berechtigungsanforderungen für jedes Commerce-Produkt werden in den Spezifikationen dargelegt.
- Um Zweifel auszuschließen, unterliegen Commerce-Inhalte allen Bestimmungen des Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich durch diesen Nachtrag geändert werden. Ungeachtet des Vorstehenden zählen Commerce-Inhalte nicht auf inhaltsbezogene Leistungen oder Verpflichtungen, die in der Vereinbarung (oder damit verbundenen Zahlungsbedingungen) festgelegt sind, es sei denn, hierin wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Zwischen den Parteien trägt der Anbieter die alleinige Verantwortung für alle programmtechnischen und redaktionellen Entscheidungen in Bezug auf die Commerce-Inhalte, einschließlich ihrer Auswahl und ihrer Organisation in den DOSB NM-Diensten gemäß diesem Nachtrag. Dementsprechend erkennen die Parteien an und vereinbaren, dass der Anbieter als Anbieter des On-Demand-Dienstes, der die Commerce-Inhalte umfasst, allein dafür verantwortlich ist, die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (einschließlich der Richtlinie über Audiomediendienste (2010/13/EU in der umgesetzten Fassung), die auf die Commerce-Inhalte Anwendung finden, sicherzustellen.
Commerce Content Delivery und Distribution
- Spezifikationen. Der Anbieter wird jederzeit die Anforderungen der Spezifikationen einhalten.
- Wiedergabe/Nutzung. Sofern nicht anderweitig von der DOSB NM genehmigt, darf der Anbieter keine Funktion aktivieren, die die Wiedergabe oder Nutzung der Commerce-Inhalte einschränkt.
- Eingeschränkter Inhalt. Sofern nicht vorab von der DOSB NM genehmigt, wird der Anbieter keine Inhalte über ein Commerce-Produkt zur Verfügung stellen, die einer Inhaltsverpflichtung gemäß einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien, einschließlich der Vereinbarung, unterliegen.
- Territorien. Wenn der Anbieter im Rahmen der Vereinbarung territoriale Beschränkungen angeben darf, erkennt der Anbieter an, dass die DOSB NM in Bezug auf Commerce-Inhalte zusätzlich zur oder anstelle der IP-Adresserkennung andere Geofilter-Technologien einsetzen kann, um zu überprüfen, ob der Standort eines Endnutzers dem vom Anbieter angegebenen Gebiet (oder Territorium) entspricht.
- Verfügbarkeit der Inhalte. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in der Vereinbarung wird der Anbieter keine Commerce-Inhalte vor dem Ende des in den Spezifikationen angegebenen maßgeblichen Betrachtungs- oder Nutzungszeitraums entfernen (obwohl der Anbieter zur Klarstellung jederzeit nach eigenem Ermessen aufhören kann, Commerce-Inhalte für neue Käufe oder Vermietungen anzubieten). Wenn der Anbieter Commerce-Inhalte vor dem Ende eines anwendbaren Betrachtungs- oder Nutzungszeitraums einstellt, kann die DOSB NM Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Commerce-Inhalte für den Endnutzer während des anwendbaren Betrachtungs- oder Nutzungszeitraums weiterhin zugänglich sind. Sie verstehen und stimmen zu, dass die in Bezug auf die Commerce-Inhalte gewährten Lizenzen überdauern: (a) jede Beendigung oder jeden Ablauf der Vereinbarung oder dieses Nachtrags oder (b) jede Entfernung der Commerce-Inhalte durch Sie bis zum Ablauf des jeweiligen Betrachtungszeitraums für alle Endnutzer.
Finanzielle Bedingungen
- Commerce Revenue-Zahlungen.
- a. Sofern in diesem Nachtrag nichts anderes vereinbart ist und vorbehaltlich der nachstehenden Abschnitte 5.1(c), 5.4 und 5.5, zahlt die DOSB NM dem Anbieter einen Betrag in Höhe von 75 % multipliziert mit dem größeren der folgenden Werte: (A) den Commerce-Umsätzen oder (B) der unverbindlichen Preisempfehlung für den jeweiligen Commerce-Inhalt (falls zutreffend). Die DOSB NM behält den Restbetrag ein. Voraussetzung, dass Creator Inhalte als Pay-Angebote anbieten können, ist, dass der Creator selbst Rechteinhaber ist und daher frei entscheiden kann. Bei Inhalten aus dem Warenkorb des 34er Vertrags mit SportA liegt der Erlös-Anteil aus lizenzrechtlichen Gründen bei 50 % der Netto-Erlöse. Der Creator legt den Verkaufspreis (brutto) selbst fest, der Anteil an den Erlösen ergibt sich aus dem Bruttoumsatz abzgl. geltender Steuer.
- b. Im Zusammenhang mit bestimmten Werbeaktionen können die Parteien gegenseitig schriftlich (auch per E-Mail) vereinbaren, die dem Anbieter gemäß diesem Vertrag geschuldeten Zahlungen kurzfristig und nicht dauerhaft zu ändern, sofern in diesem Schreiben Folgendes bestätigt wird (i) die Dauer der Werbeaktion, (ii) die Art der Werbeaktion, (iii) die mit der Werbeaktion verbundenen Commerce-Inhalte und (iv) die geänderten, an den Anbieter zu leistenden Zahlungen. Um Zweifel auszuschließen, hindert nichts in dieser Vereinbarung die DOSB NM daran, ohne Rücksprache mit dem Anbieter Promotions anzubieten, und in solchen Fällen wird die DOSB NM den Anbieter gemäß den in Abschnitt 5.1(a) festgelegten Bedingungen bezahlen.
- c. Die in Abschnitt 5.1(a) oben festgelegte Umsatzbeteiligung gilt nicht für Commerce-Inhalte, die als Teil eines Pakets von Channels angeboten werden. Für den Fall, dass die DOSB NM (nach eigenem Ermessen) entscheidet, die Commerce-Inhalte als Teil eines Pakets von Kanälen anzubieten, werden sich die Parteien einvernehmlich (auch per E-Mail) auf den anwendbaren Prozentsatz der Umsatzbeteiligung einigen.
- Zahlung. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, gelten die Zahlungsbestimmungen in diesem Vertrag auch für Commerce Content.
- Berichterstattung. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende eines jeden Monats stellt die DOSB NM dem Anbieter Nutzungsberichte in der Form zur Verfügung, die den Anbietern zu diesem Zeitpunkt allgemein zur Verfügung steht.
- Steuern. Alle im Zusammenhang mit diesem Nachtrag geleisteten Zahlungen verstehen sich exklusive Steuern, die von staatlichen Stellen gleich welcher Art auferlegt und in Bezug auf die Transaktionen für die unter diesem Nachtrag erbrachten Dienstleistungen erhoben werden. Wenn DOSB NM verpflichtet ist, von den an den Anbieter geleisteten Zahlungen Steuern abzuziehen oder einzubehalten und diese Steuern bei der örtlichen Steuerbehörde einzureichen, wird DOSB NM diese Steuern einbehalten und einreichen und dem Anbieter den verbleibenden Nettobetrag nach Einbehaltung der Steuern auszahlen. Wenn die DOSB NM verpflichtet ist, einem Nutzer für den Kauf von Commerce-Inhalten Steuern in Rechnung zu stellen, behält sich die DOSB NM das Recht vor, den Betrag dieser Steuern zu berechnen, diese Steuern an die örtliche Steuerbehörde zu übermitteln und den Betrag dieser Steuerzahlungen von den Commerce-Umsätzen oder der unverbindlichen Preisempfehlung (je nach Fall) abzuziehen, bevor der Anteil des Anbieters an den Einnahmen berechnet wird.
- Nicht-qualifizierende Zahlungen. Um Zweifel auszuschließen, haftet die DOSB NM nicht für Zahlungen aufgrund von: (a) einem Kauf, der einer Rückerstattung (nach Ermessen von der DOSB NM), einer Kreditkartenrückbuchung oder einer abgelehnten Zahlung unterliegt; (b) mobilen oder gerätebezogenen Transaktionsgebühren, die für Käufe auf solchen Plattformen gelten; (c) kostenlosen Testversionen, die die DOSB NM Endnutzern anbietet, die zum ersten Mal einen Abonnementkanal oder ein Abonnementkanalpaket abonnieren; oder (d) einem Verstoß gegen diesen Zusatz durch den Anbieter.
- Die DOSB NM kann die Zahlung (von allen dem Anbieter zustehenden Einnahmen) zurückhalten oder den Anbieter für jede nicht qualifizierte Zahlung, wie in 5.5 oben beschrieben, zurückberechnen, bis die DOSB NM eine angemessene Untersuchung durchgeführt hat. Der Anbieter wird mit der DOSB NM bei allen Untersuchungen kooperieren. Der Anbieter wird keine Dritten ermächtigen oder dazu ermutigen, direkt oder indirekt Käufe von Commerce-Inhalten durchzuführen oder anderweitig Zugang zu Commerce-Inhalten durch automatisierte, betrügerische, betrügerische oder andere ungültige Mittel zu erhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die betrügerische Verwendung von Software oder Kreditkarten.
Zusicherungen, Garantien und Entschädigungen
- 1. Zusätzlich zu den Zusicherungen und Garantien des Anbieters im Rahmen des Vertrags sichert der Anbieter zu, dass:
- a. alle Titel, Beschreibungen, Werbe- und Marketingmitteilungen sowie andere Daten, Informationen, Marketing-Assets oder Materialien, die vom Anbieter in Verbindung mit Commerce-Inhalten zur Verfügung gestellt werden, korrekt und frei von trügerischen, falschen, irreführenden oder betrügerischen Aussagen sind;
- b. Die Nutzung des Commerce-Inhalts, der Marketing-Assets und/oder der Markenfunktionen des Anbieters durch DOSB NM verstößt nicht gegen geltende Gesetze, Regeln, Vorschriften oder Rechte jeglicher Art und führt nicht zu einem einklagbaren Anspruch oder einer Haftung;
- c. er alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Verbreitung der Commerce-Inhalte einhält, einschließlich länderspezifischer Inhaltsbewertungen und Zensurbestimmungen; und
- d. für jeglichen vom Anbieter als Teil eines Commerce-Produkts zur Verfügung gestellten Commerce-Content (sofern zutreffend), wird der Anbieter diesen Commerce-Content in Übereinstimmung mit allen diesbezüglichen Beschreibungen und Zusagen bereitstellen.
- Zur Vermeidung von Zweifeln gelten die Freistellungsverpflichtungen des Anbieters aus dem Vertrag gleichermaßen für diesen Nachtrag, werden jedoch auf Verstöße gegen die Zusicherungen und Gewährleistungen des Anbieters in Abschnitt 6.1 erweitert.
Deckelung der Haftung
- Nichts in diesem Nachtrag schließt die Haftung einer Partei für (i) Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit einer Partei oder ihrer Bediensteten, Vertreter oder Angestellten; (ii) Betrug oder arglistige Täuschung; oder (iii) jede andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, aus oder beschränkt sie.
- Vorbehaltlich Abschnitt 7.1 ist die Gesamthaftung jeder Partei in Bezug auf den Gegenstand dieses Nachtrags (unabhängig davon, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig) auf den Nettobetrag beschränkt, den die jeweilige Partei während der sechs (6) Monate unmittelbar vor dem Datum, an dem der Anspruch entsteht, tatsächlich aus den Commerce-Einnahmen erhalten und einbehalten hat (nach Abzug aller Abzüge und anderer in diesem Nachtrag vorgesehener Verrechnungen).
Laufzeit und Beendigung
- Laufzeit. Dieser Nachtrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens des Nachtrags und gilt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten. Danach verlängert sich dieser Nachtrag automatisch um jeweils einen (1) Monat, sofern er nicht gemäß Abschnitt 8.2 unten gekündigt wird (die "Laufzeit").
- Beendigung
- a. Jede Partei kann diesen Nachtrag kündigen: (i) mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei, wenn (x) die andere Partei einen Konkursantrag stellt, zahlungsunfähig wird oder eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder ein Konkursverwalter für die andere Partei oder ihr Unternehmen bestellt wird oder (y) die andere Partei ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Vertraulichkeit, wie in der Vereinbarung festgelegt, verletzt; oder (ii) nach Ablauf der ersten 12 Monate mit einer Frist von dreißig (30) Tagen.
- b. Die DOSB NM kann diesen Zusatz oder den Zugriff des Anbieters auf ein Commerce-Produkt mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Anbieter kündigen oder aussetzen, wenn (i) der Anbieter gegen seine Zusicherungen und Gewährleistungen im Rahmen des Vertrags oder dieses Zusatzes verstößt oder (ii) der Anbieter die Spezifikationen nicht einhält.
- c. Dieser Nachtrag endet automatisch im Falle der Kündigung oder des Ablaufs der Vereinbarung. Im Falle der Beendigung dieses Nachtrags bleibt die Vereinbarung jedoch in Kraft, bis sie anderweitig beendet wird.
- Fortbestehen. Die Abschnitte 2 (in dem in Abschnitt 4.6 beschriebenen Umfang), 5, 6, 7 und 9 überdauern jeden Ablauf oder jede Beendigung dieses Nachtrags.
Sonstiges
- Genehmigungen. Alle in diesem Nachtrag geforderten Genehmigungen müssen schriftlich erteilt werden (dies kann auch E-Mails umfassen).
- Gegenstücke. Die Parteien können diesen Nachtrag in mehreren Ausfertigungen, einschließlich Faksimile-, PDF- und anderen elektronischen Kopien, ausfertigen, die zusammen eine Urkunde bilden. Dieser Nachtrag kann in mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede als Original gilt und die alle ein und dasselbe Instrument darstellen. Dieser Nachtrag ist für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen persönlichen und gesetzlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen verbindlich.
- Widersprüchliche Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bedingung dieses Nachtrags und einer Bedingung des Vertrags ist die Bedingung dieses Nachtrags maßgeblich. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Nachtrag verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die diesen Begriffen in der Vereinbarung gegeben wird. Sofern nicht ausdrücklich und in dem Umfang durch diesen Nachtrag geändert, bleiben alle Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung unverändert und in vollem Umfang in Kraft und gelten, soweit anwendbar, für die Parteien unter diesem Nachtrag.
- Gesamte Vereinbarung. Dieser Nachtrag legt zusammen mit dem Vertrag alle zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen fest und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf Commerce-Inhalte, die auf Abonnementbasis zur Verfügung gestellt werden.
- Geltendes Recht und Übersetzungen. Das geltende Recht und der Gerichtsstand, die in der Vereinbarung festgelegt sind, gelten auch für diesen Nachtrag.